Diese Bedingungen regeln die Nutzung von SPELLWEAVE durch Unternehmen. Sie beschreiben die Leistung, wie sie in der Plattform tatsächlich umgesetzt ist.
Kaufmännische und juristische Festlegungen sind als TODO markiert und nicht durch Annahmen ersetzt.
Anbieter ist die UV Service GmbH, Alexanderstraße 81, 70182 Stuttgart (im Folgenden „Anbieter“). Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Plattform SPELLWEAVE einschließlich der Weboberfläche, der API und der Sprachfunktionen.
Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Eine Nutzung durch Verbraucher ist nicht vorgesehen. Dieser Satz allein bewirkt das nicht: er beschreibt, an wen verkauft wird, macht aber aus einem Verbraucher keinen Unternehmer. Maßgeblich ist der technische Ausschluss im folgenden Absatz. Kauft dennoch eine Person zu privaten Zwecken, gilt für sie das Verbraucherrecht — unabhängig von diesen Bedingungen.
Der Kauf von Guthaben setzt einen Unternehmensnachweis voraus: Firmenname, Rechtsform, Anschrift und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird maschinell beim Dienst VIES der Europäischen Kommission abgefragt; abgefragte Nummer, Zeitpunkt und Antwort werden protokolliert. Ohne freigegebenen Nachweis entsteht kein Bezahlvorgang — die Prüfung erfolgt serverseitig, und zusätzlich wird vor jeder Gutschrift erneut geprüft, damit auch eine an der Bestellstrecke vorbei ausgelöste Zahlung nicht zu Guthaben führt.
Der Nachweis kennt vier Zustände: „kein Nachweis“ und „abgelehnt“ (Kauf gesperrt), „bestätigt“ (Kauf frei; Wiederholungsprüfung nach 90 Tagen) und „Prüfung ausstehend“. Ausstehend heißt: der EU-Prüfdienst war nicht erreichbar. Die Nummer gilt dann ausdrücklich NICHT als bestätigt; ein nicht erreichbarer Prüfdienst wird nie als Bestätigung gewertet.
Im Zustand „Prüfung ausstehend“ ist für 72 Stunden ein einziger Einmalkauf der kleinsten Aufladehöhe möglich — keine wiederkehrende Aufladung, keine größere Aufladehöhe, kein zweiter Kauf. Die Nummer wird stündlich nachgeprüft; danach entscheidet das Ergebnis. Läuft das Fenster ohne Ergebnis ab, ist der Kauf gesperrt, bis die Prüfung ein Ergebnis hat.
Kunden mit deutscher Anschrift ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer können stattdessen Steuernummer oder Handelsregistereintrag angeben. Für diesen Weg gibt es keine maschinelle Prüfung: der Nachweis wird als „Prüfung ausstehend“ mit demselben 72-Stunden-Fenster geführt und muss manuell sichtgeprüft werden. Ein Verfahren dafür ist in der Anwendung noch nicht umgesetzt; bis dahin bleibt es nach Ablauf des Fensters beim gesperrten Kauf.
Bereits erworbenes Guthaben bleibt nutzbar. Der Nachweis ist Voraussetzung für neue Käufe, nicht für den Verbrauch vorhandenen Guthabens.
TODO (juristische Prüfung): Anwalt: Genügt dieser technische Ausschluss, um Verbraucherverträge zu vermeiden? Der Nachweis prüft eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, nicht die Zweckbestimmung des Kaufs; ein Einzelunternehmer mit gültiger Nummer kann privat kaufen. Zu entscheiden ist außerdem, was im 72-Stunden-Fenster gilt, wenn sich die Nummer danach als ungültig erweist (Rückabwicklung oder Nachforderung der Umsatzsteuer). Siehe docs/legal/pruefpunkte.md Nr. 2.
TODO (juristische Prüfung): Steuerberater/Anwalt: Umfang des Unternehmensnachweises (genügt für deutsche Kunden Steuernummer oder Handelsregistereintrag?), Angemessenheit von Fenster (72 Stunden) und Umfang (ein Einmalkauf der kleinsten Aufladehöhe) der vorläufigen Freigabe sowie Aufbewahrung der Prüfbelege festlegen. Die Umsetzung ist eine Produktentscheidung und keine steuerrechtliche Aussage.
Der Zugang wird über ein Nutzerkonto bereitgestellt. Die Registrierung ist mit E-Mail-Adresse und Passwort oder über GitHub-OAuth möglich; darüber hinaus besteht eine Warteliste für den eingeladenen Zugang.
Nutzer sind verpflichtet, Zugangsdaten geheim zu halten und den Anbieter bei Verdacht auf Missbrauch unverzüglich zu informieren.
TODO (juristische Prüfung): Geschäftsentscheidung: bleibt die Registrierung offen oder nur auf Einladung? Der Code lässt derzeit offene Registrierung zu, während die Warteliste einen eingeladenen Zugang suggeriert. Beides gleichzeitig ist vertraglich unklar.
Die Plattform orchestriert KI-Agenten, die Quellcode analysieren, Änderungen vorschlagen, Commits und Pull Requests erzeugen sowie Deployments prüfen. Die Ausführung ist in Freigabestufen („Gates“) gegliedert; wesentliche Schritte erfordern die Freigabe durch den Nutzer.
Tatsächlich ausgeführt werden die Planungsstufe (Gate A), die Umsetzungsstufe (Gate B) und die Prüfungen vor dem Schreiben von Dateien. Weitergehende Prüfstufen sind in der Preisberechnung als Faktoren angelegt, aber nicht ausgeführt; sie werden deshalb nicht als Leistung angeboten und nicht abgerechnet. Es werden keine darüber hinausgehenden Prüf-, Nachweis- oder Zertifizierungsstufen zugesagt.
Ergebnisse von KI-Systemen sind wahrscheinlichkeitsbasiert und können fehlerhaft sein. Der Anbieter schuldet keine Fehlerfreiheit erzeugter Inhalte oder Codeänderungen; der Nutzer bleibt für Prüfung und Freigabe verantwortlich.
Eine Verfügbarkeit wird nicht zugesagt. Die Plattform wird ohne zugesagtes Verfügbarkeitsmaß, ohne festes Wartungsfenster und ohne Rufbereitschaft betrieben; einzelne Funktionen können jederzeit geändert oder eingestellt werden. Für Reaktionszeiten bei Störungen gilt § 9.
TODO (juristische Prüfung): Geschäftsentscheidung: ob und ab wann eine Verfügbarkeit zugesagt werden soll (Maß, Messverfahren, Wartungsfenster, Rechtsfolge bei Unterschreitung). Solange kein Messverfahren existiert, wäre eine Verfügbarkeitszusage nicht überprüfbar und wird hier bewusst nicht gemacht.
Der Nutzer kann Zugangsdaten für Drittsysteme hinterlegen. Diese werden serverseitig verschlüsselt gespeichert und nach Berechtigung und zulässigen Domains beschränkt. Der Nutzer ist verpflichtet, nur Zugangsdaten mit dem geringstmöglichen Berechtigungsumfang zu hinterlegen.
Der Nutzer behält alle Rechte an eingebrachten Inhalten, insbesondere am Quellcode. Der Anbieter erhält nur die Nutzungsrechte, die zur Erbringung der Leistung erforderlich sind.
TODO (juristische Prüfung): Geschäftsentscheidung: Rechteinhaberschaft an KI-Ergebnissen, Zulässigkeit einer Nutzung anonymisierter Daten zur Produktverbesserung sowie Umgang mit Lizenzpflichten des erzeugten Codes.
Abgerechnet wird nach Verbrauch in Credits. Der Preis ist ein Einheitspreis von 0,0045 EUR je Credit und bei jeder Aufladehöhe identisch — es gibt keinen Mengenrabatt und keinen Sitzplatzpreis. Was ein Lauf verbraucht, wird je Buchung mit Herleitung im Credit-Verlauf ausgewiesen.
Guthaben wird im Voraus gekauft. Öffentlich wählbare Aufladehöhen sind 5 € und 20 €; die Aufladehöhe 1.000 € ist nicht öffentlich und wird nur auf Einladung angeboten. Jede Aufladehöhe ist entweder einmalig oder als monatlich wiederkehrende Aufladung beziehbar. Die wiederkehrende Aufladung ist ein Mindestabruf, keine Nutzungsobergrenze.
Der Nutzer kann eine automatische Nachladung einrichten: unterschreitet das Guthaben eine Schwelle (Standard 500 Credits), wird eine Nachladung in der eingestellten Höhe ausgelöst. Diese Einstellung darf nur der Inhaber der Organisation ändern. Hinweis zum Umsetzungsstand: derzeit vermerkt das System bei Unterschreiten nur den Nachladebedarf; eine Belastung des Zahlungsmittels ohne erneuten Kauf findet nicht statt.
Unabhängig vom Guthaben kann die Organisation einen Ausgabendeckel je Monat setzen. Ist er erreicht, starten keine neuen Läufe und keine Sprachnutzung mehr, und eine automatische Nachladung wird nicht ausgelöst — der Deckel wird nicht automatisch angehoben. Ist das Guthaben aufgebraucht, starten ebenfalls keine neuen Läufe; laufende Vorgänge werden abgerechnet.
Alle ausgewiesenen Preise sind Nettopreise in Euro und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Zahlung wird über den Zahlungsdienstleister Stripe abgewickelt; Zahlungsmitteldaten werden dort eingegeben und erreichen den Anbieter nicht. Die Rechnungsstellung erfolgt an die im Unternehmensnachweis angegebenen Daten; eine bestätigte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer wird der Zahlungsabwicklung übergeben. Zu jeder Zahlung entsteht ein Beleg beim Zahlungsdienstleister, und jede Gutschrift und jeder Verbrauch sind im Credit-Verlauf einzeln nachvollziehbar.
TODO (juristische Prüfung): Steuerberater: Behandlung der Umsatzsteuer verbindlich festlegen — Leistungsort, Reverse-Charge bei Unternehmern aus anderen EU-Mitgliedstaaten mit gültiger USt-IdNr., Kunden aus Drittstaaten, Kunden mit deutscher Anschrift, dazu die Pflichtangaben und der Hinweistext auf dem Beleg. Ein Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers wird derzeit NICHT ausgewiesen, und die Steuerermittlung des Zahlungsdienstleisters (Stripe Tax) ist nicht aktiviert. Siehe docs/legal/pruefpunkte.md Nr. 1.
TODO (juristische Prüfung): Anwalt/Geschäftsentscheidung: Zahlungsziel, Verzugsfolgen, Laufzeit und Beendigung der wiederkehrenden Aufladung sowie Behandlung von Rückerstattungen festlegen. In der Anwendung gibt es derzeit keine Funktion, mit der der Nutzer eine wiederkehrende Aufladung selbst beendet; bis dahin erfolgt die Beendigung durch Mitteilung an contact@unitvalue.io. Siehe docs/legal/pruefpunkte.md Nr. 5 und 6.
Gekaufte Credits verfallen nicht. Wer Guthaben bezahlt hat, behält es, bis es verbraucht ist — unabhängig davon, ob es einmalig oder über eine wiederkehrende Aufladung gekauft wurde.
Ein Verfall kommt ausschließlich für Gutschriften in Betracht, die ausdrücklich mit einem Verfallszeitpunkt erteilt werden. Das betrifft das in einem Abonnement enthaltene Monatsvolumen — also die Leistungsbereitschaft eines Monats, die mit dem Monatsende endet — sowie zeitlich befristete Kulanz- oder Testgutschriften. Ein solches enthaltenes Monatsvolumen wird derzeit nicht angeboten; Aufladungen sind bezahlte Credits im Sinne des ersten Absatzes und verfallen nicht.
Verbrauch wird der jeweils ältesten offenen Gutschrift zugerechnet. Verfällt eine befristete Gutschrift, wird nur ihr noch offener Rest ausgebucht; bereits verbrauchte Credits werden nicht nachträglich zurückgeholt. Jeder Verfall erscheint als eigene, nachvollziehbare Buchung im Credit-Verlauf.
TODO (juristische Prüfung): Anwalt: Wirksamkeit einer Verfallsregelung für enthaltenes Monatsvolumen gegenüber Unternehmern prüfen, bevor ein Abonnement mit enthaltenem Volumen verkauft wird — einschließlich der Frage, ob befristetes und unbefristetes Guthaben in der Verbrauchsreihenfolge vorrangig abgebaut werden muss („ablaufendes zuerst“). Heute wird nach Alter verbraucht, nicht nach Verfallsdatum. Siehe docs/legal/pruefpunkte.md Nr. 3.
Anfragen werden über die Hilfefunktion in der Anwendung oder an contact@unitvalue.io aufgenommen. Ein Reaktionszeitfenster wird nicht als Vertragspflicht zugesagt: angestrebt ist eine erste Reaktion innerhalb eines Werktages. Kürzere Fenster sind nur als gesonderte, kostenpflichtige Vereinbarung möglich. Es gibt keine Rufbereitschaft, keinen Betrieb rund um die Uhr und keine Reaktionszusage innerhalb einer Stunde.
Beruht eine Anfrage auf einem Fehler der Plattform, ist ihre Bearbeitung Gewährleistung und kostenlos — ohne Zeitfenster und ohne Betragsgrenze. Das gilt insbesondere für fachlich falsche Agentenergebnisse, gebrochene Integrationen, Datenverlust, Sicherheitsvorfälle und bestrittene Abrechnungen. Die gesetzlichen Rechte des Nutzers bleiben unberührt.
Unterstützung, die kein eigener Fehler ist — etwa Zielfestlegung, Nachweise gegenüber Dritten oder Fragen, die in der Dokumentation beantwortet sind — kann als Leistung berechnet werden. Die ersten 30 Minuten je Fall sind in jedem Fall kostenlos. Ab einem geschätzten Betrag von 250 € wird nicht gearbeitet, sondern zuerst ein Kostenvoranschlag übermittelt und die schriftliche Freigabe abgewartet; der Kostenvoranschlag gilt 7 Tage.
Für die Begleitung von Entscheidungs- und Abstimmungsprozessen beim Nutzer gilt ein Entscheidungsfenster von 7 Tagen. Ist innerhalb dieses Fensters keine Entscheidung getroffen, wird der Fall nicht als Supportfall fortgeführt, sondern entweder als eigenes Projekt mit Meilensteinen und Vorauszahlung vereinbart oder mit Verweis auf Selbsthilfe abgelehnt. Die Behebung eigener Fehler ist davon ausgenommen und erfolgt unabhängig vom Fenster.
Bearbeitet ein KI-System die Anfrage, wird das offengelegt. Eine künstliche Verzögerung, die menschliche Bearbeitung vorspiegelt, findet nicht statt.
TODO (juristische Prüfung): Anwalt: Abgrenzung von Gewährleistung und berechenbarer Leistung, Wirksamkeit der Kostenvoranschlagsschwelle und des Entscheidungsfensters gegenüber Unternehmern sowie die Frage prüfen, ob ein angestrebtes Reaktionsfenster ohne Zusage werblich zulässig formuliert ist.
Einzelheiten zur Verarbeitung stehen in der Datenschutzerklärung. Soweit der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Nutzers verarbeitet, gilt der Auftragsverarbeitungsvertrag mit der Subprozessoren-Liste als Anlage.
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden.
TODO (juristische Prüfung): Haftungshöchstbetrag (z. B. Jahresentgelt), Regelungen zu Datenverlust und Freistellung sowie Verjährungsfristen juristisch prüfen und beziffern.
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand richten sich nach dem Sitz des Anbieters, soweit gesetzlich zulässig.
TODO (juristische Prüfung): Änderungsvorbehalt für diese Bedingungen (Ankündigungsfrist, Widerspruchsrecht) und Gerichtsstandsklausel prüfen.
Entwurfsstand: 30. Juli 2026. Dieser Text ist ein Entwurf und ersetzt keine Rechtsberatung. Er beschreibt nur, was im System nachweisbar geschieht; alle offenen Punkte sind mit Sachverhalt, Entscheidungsalternativen und Code-Bezug in docs/legal/pruefpunkte.md gesammelt und vor der ersten entgeltlichen Bestellung fachlich zu prüfen.